Deutsches Schifffahrtsmuseum

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diese Webanwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://idp.dsm.museum erreichbaren Anmeldedienst des Deutschen Schifffahrtsmuseum.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.10.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Seiten-Informationen

  • Beschreibung: Inhalte sind zum Teil nicht in leichter Sprache verfasst. Der Anmeldevorgang besteht aus komplizierten technischen und gesetzlich Relevanten Vorgängen. Eine Beschreibung muss daher stellenweise spezifische gesetzliche Formulierungen enthalten. Das DSM verfügt über keine Angestellter mit entsprechender Ausbildung um diese in leichter Sprache zu Erstellen oder zu Validieren. Der Text wurde von den Autoren möglichst verständlich verfasst.
  • Maßnahmen: Absprache der Texte mit weiteren Autoren oder externen Stellen geplant
  • Barrierefreie Alternative: Keine

Information zu freigegebenen Attributen

  • Beschreibung: keine Inhalte in leichter Sprache
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Attribut-Informationen können sehr flexibel eingesetzt werden und haben nicht immer eine eindeutige Bedeutung. Daher ist eine spezifische Beschreibung nicht immer möglich. Wir bemühen uns wo möglich ergänzende Informationen mit anzugeben.
  • Barrierefreie Alternative: Keine

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):

Informationen zu Service-Providern

  • Beschreibung: Inhalte nicht in leichter Sprache vorhanden
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Informationen auf den Anmeldeseiten werden zum Teil von externen Anbietern geliefert. Das DSM hat keine Kontrolle über diese Informationen.
  • Barrierefreie Alternative: Keine

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 17.10.2022 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

barrierefreiheit@dsm.museum

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.